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VolleyClub – Abonnementbedingungen

Zuletzt aktualisiert: 22. Oktober 2026.

1. Diensteanbieter

VolleyClub wird von PSG, Borut Grauf s.p., Pod gonjami 85, 2391 Prevalje, Slowenien, Unternehmensregisternummer 8519471000, Steuer-/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer SI54246679, unter der Marke Fimula bereitgestellt („wir“, „uns“). Kontakt: support@volleyclub.app.

Diese Bedingungen regeln unsere Vereinsverwaltungssoftware und einen gegebenenfalls im unterzeichneten Auftrag oder Gründungsvereinsvertrag enthaltenen Vereinswebsite-Dienst (der „Auftrag“). Der im Auftrag genannte Verein oder die andere dort genannte Organisation ist unser Kunde (der „Verein“). Produktnamen bezeichnen Dienste, keine eigenständigen Unternehmen.

2. Vertragsschluss

Eine Anfrage, Demoanfrage oder Gründungsvereinsanfrage, auch über SportHQ, begründet weder ein Abonnement noch eine Zahlungspflicht. Das Abonnement kommt zustande, wenn beide Parteien einen Auftrag unterzeichnen, der diese Bedingungen einbezieht. Jede unterzeichnende Person bestätigt ihre Vertretungsbefugnis für die jeweilige Partei. Elektronische Unterschriften sind möglich.

Der Auftrag nennt Dienst, Paket, enthaltene Funktionen, Preis und Steuern, Abrechnungszyklus, Startdatum oder Aktivierungsvoraussetzungen, anfängliche Bindungsdauer, Verlängerungs- und Kündigungsregeln sowie gesondert vereinbarte Arbeiten. Er bezeichnet die dem Verein bereitgestellte Fassung dieser Bedingungen und des Auftragsverarbeitungsvertrags.

Bei Widersprüchen zur Verarbeitung personenbezogener Daten hat der Auftragsverarbeitungsvertrag Vorrang. Bei anderen Widersprüchen gehen besondere Bestimmungen des unterzeichneten Auftrags diesen Bedingungen vor. Die Regelungen zu Kündigung und Erstattungen erläutern das Verfahren. Die Datenschutzhinweise erklären die Verarbeitung; sie bitten nicht um pauschale Einwilligung.

3. Dienst und Zugang

Wir stellen die im Auftrag vereinbarten Funktionen und Supportleistungen bereit. Optionale Funktionen hängen vom erworbenen Paket und ihrem Freigabestatus ab. Eine Demonstration, ein Entwicklungsplan oder eine Betafunktion begründet keine Lieferzusage, sofern sie nicht ausdrücklich im Auftrag enthalten ist.

Der Verein benennt berechtigte Administratoren, hält ihre Kontaktdaten aktuell und verwaltet den Zugang für Trainer, Mitarbeiter, Mitglieder und Sorgeberechtigte. Nutzer müssen Zugangsdaten schützen, korrekte Angaben machen und vermuteten Missbrauch unverzüglich melden. Für unsere eigenen Sicherheitsverpflichtungen bleiben wir verantwortlich.

Eingeladene Nutzer haften nicht allein durch ihren Zugang persönlich für das Vereinsabonnement. Sie müssen die ihnen mitgeteilten Zugangs-, Inhalts- und Nutzungsregeln einhalten. Vereinsmitgliedschaft, Teilnahmegebühren und sportliche Aktivitäten unterliegen den Regelungen des Vereins, getrennt von dessen Abonnement bei uns.

4. Kinder und Sorgeberechtigte

Spielerprofile von Kindern sind vom Verein verwaltete Datensätze, auf die berechtigte Sorgeberechtigte im Namen des Kindes zugreifen. Kinder dürfen kein eigenes Anmeldekonto nutzen oder den Abonnementvertrag des Vereins schließen. Der Verein muss die Sorgeberechtigten einladen, die Zuordnungen korrekt halten und den Zugang auf die Kinder und Informationen beschränken, zu deren Verwaltung die Person berechtigt ist. Berechtigte Vereinsmitarbeiter dürfen entsprechend ihrer Aufgaben auf diese Datensätze zugreifen.

Der Verein ist für die Rechtsgrundlage und erforderliche Erlaubnisse für Kinderakten, Kommunikation und öffentliche Fotos verantwortlich. Die Erlaubnis zum Vereinsbeitritt erlaubt nicht automatisch jede Nutzung oder Veröffentlichung personenbezogener Daten eines Kindes.

5. Entgelte und Rechnungen

Für diesen direkt vertraglich vereinbarten Dienst stellen wir Rechnungen aus; der Verein zahlt nach der Methode und Frist seines Auftrags. Das Absenden des SportHQ-Anfrageformulars begründet keine Zahlungspflicht. Ratenzahlung verkürzt eine im Auftrag bestimmte Mindestlaufzeit nicht.

Der Auftrag bestimmt, ob Preise die Umsatzsteuer enthalten und wie anwendbare Steuern berechnet werden. Zusätzliche Dienste, Kapazitäten oder Domainarbeiten erfordern vor der Berechnung einen vereinbarten Preis. Das Erreichen einer Nutzungsgrenze führt nicht automatisch zum Kauf eines Upgrades.

Es gelten die im Auftrag enthaltenen Verlängerungs- und Preisanpassungsregeln. Wir wenden neue Preise nicht rückwirkend auf bereits vereinbarte Zeiträume an und setzen keine schriftliche Gründungspreiszusage außer Kraft.

Bei Zahlungsverzug benachrichtigen wir den Verein und geben ihm vor einer Zugangsbeschränkung angemessen Gelegenheit zur Zahlung oder Erläuterung eines ernsthaften Einwands, vorbehaltlich günstigerer Auftragsregelungen. Eine Sperrung erlaubt für sich genommen keine Löschung von Vereinsdaten. Beendigung und Abwicklung richten sich nach den Abschnitten 12 und 13.

6. Vereinsinhalte und öffentliche Websites

Der Verein und andere Rechteinhaber behalten ihre Rechte an hochgeladenen und eingegebenen Inhalten. Sie erlauben uns Hosting, Kopieren, Übertragen und Anzeigen nur, soweit dies zur Bereitstellung, Absicherung, Wartung und Unterstützung des vereinbarten Dienstes, zur Befolgung rechtmäßiger Weisungen und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten notwendig ist. Diese Erlaubnis gilt nur so lange, wie diese Zwecke und die vereinbarte Aufbewahrung es erfordern.

Der Verein entscheidet über Veröffentlichungen und benötigt die Rechte und Rechtsgrundlagen für Fotos, Namen, Nachrichten, Logos und andere Inhalte. Öffentliche Seiten können von anderen gelesen, kopiert oder indexiert werden. Vereinsadministratoren müssen vor der Veröffentlichung die Einstellungen prüfen.

Der Verein stellt auf seiner Website eigene Identitätsangaben, Kontaktdaten und relevante Datenschutzinformationen bereit. Unsere Plattformhinweise ersetzen diese Angaben nicht. Der Verein verantwortet seine sportlichen Aktivitäten und die Richtigkeit seiner Inhalte; VolleyClub organisiert oder beaufsichtigt weder Training, Spiele, Beförderung noch Schutzmaßnahmen für Teilnehmende.

Diese Bedingungen erlauben uns weder, identifizierbare Mitgliederinhalte für Werbung zu nutzen, noch den Namen oder das Logo des Vereins als Kundenempfehlung zu verwenden. Dafür ist eine gesonderte Erlaubnis nötig. Wir dürfen Statistiken, die keine Person mehr identifizieren, verwenden, um die Dienstnutzung zu verstehen und die Zuverlässigkeit zu verbessern.

7. Personenbezogene Daten und Vertraulichkeit

Für personenbezogene Daten in der Verantwortung des Vereins handeln wir nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag. Der Verein bestimmt rechtmäßige Zwecke, Hinweise und Aufbewahrungsweisungen. Für Verarbeitungen in unserer eigenen Verantwortung haben wir gesonderte Pflichten gemäß Datenschutzhinweisen.

Keine Partei darf vertrauliche Informationen der anderen nutzen, außer zur Vertragserfüllung, Rechtsausübung oder Einhaltung des Rechts. Jede schützt sie mit angemessener Sorgfalt und beschränkt den Zugang auf Personen und Anbieter, die sie benötigen und angemessenen Verpflichtungen unterliegen. Dies gilt nicht für rechtmäßig öffentliche oder unabhängig ohne Beschränkung erlangte Informationen.

8. Zulässige Nutzung

Der Verein und seine Nutzer dürfen nicht:

  • Gesetze oder Datenschutz-, geistige Eigentums- oder andere Rechte anderer verletzen;
  • fremde Identitäten vortäuschen, unbefugt zugreifen oder Zugänge mit nicht berechtigten Nutzern teilen;
  • rechtswidriges, missbräuchliches oder ausbeuterisches Material hochladen oder unerlaubte unaufgeforderte Nachrichten versenden;
  • die Sicherheit beeinträchtigen, den Dienst überlasten oder Zugangs- oder Nutzungsbeschränkungen umgehen;
  • unnötige sensible Angaben eingeben oder gewöhnliche Notizen als Krankenakten verwenden;
  • ohne Erlaubnis Zugänge weiterverkaufen oder Informationen anderer Kunden extrahieren.

Ist eine aktivierte Funktion für begrenzte Gesundheitsangaben wie einen Abwesenheitsgrund bestimmt, muss der Verein die einschlägigen Datenschutzvoraussetzungen erfüllen und den Zugang beschränken.

9. Unsere Software und gewünschte Änderungen

Wir und unsere Lizenzgeber behalten die Rechte an Software, Designs, Themes und bereitgestellten Materialien. Der Verein darf den vereinbarten Dienst während seines Abonnements nutzen. Dies überträgt kein Softwareeigentum und erlaubt keine Wiederverwendung von Website-Themes außerhalb des Dienstes.

Wir können Rückmeldungen und Funktionswünsche berücksichtigen. Entwicklungsarbeiten und Liefertermine sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Sofern nicht gesondert anders vereinbart, bleiben von uns entwickelte Verbesserungen Teil unserer Software und können anderen Kunden angeboten werden.

10. Verfügbarkeit, Support und Änderungen

Wir erbringen den Dienst mit angemessener Fachkenntnis und Sorgfalt. Eine unterbrechungs- oder fehlerfreie Verfügbarkeit können wir nicht garantieren. Besondere Servicelevels oder Supportzeiten müssen im Auftrag stehen. Geplante Wartung kündigen wir, soweit praktikabel, angemessen im Voraus an.

Wir dürfen den Dienst warten und verbessern. Vor einer wesentlichen Verringerung vereinbarter bezahlter Funktionen informieren wir, soweit praktikabel, mindestens 30 Tage im Voraus. Dringende rechtliche oder sicherheitsbezogene Änderungen können eine kürzere Frist erfordern. Können wir keine angemessene Alternative anbieten und benachteiligt die Änderung den Verein wesentlich, kann er den betroffenen Dienst beenden und Vorauszahlungen für den nicht genutzten betroffenen Zeitraum zurückerhalten.

11. Verantwortung und Haftung

Jede Partei haftet für Schäden aus ihrer Verletzung des Vertrags oder geltenden Rechts. Beim Einsatz von Dienstleistern bleiben wir für unsere eigenen Verpflichtungen verantwortlich.

Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere gesamte vertragliche Haftung für den betroffenen Dienst auf die in den 12 Monaten vor dem anspruchsbegründenden Ereignis für diesen Dienst gezahlten oder zahlbaren Entgelte begrenzt. In den ersten 12 Monaten gilt das vereinbarte, auf ein Jahr hochgerechnete Entgelt als Obergrenze. Soweit gesetzlich zulässig, haftet keine Partei für mittelbare Schäden oder Folgeschäden.

Diese Grenzen gelten nicht für Betrug, vorsätzliches Fehlverhalten, grobe Fahrlässigkeit, Tod oder Körperverletzung, soweit die Haftung nicht ausgeschlossen werden kann, oder andere gesetzlich nicht beschränkbare Haftung. Sie beschränken weder gesetzliche Datenschutzrechte Einzelner noch zwingenden Verbraucherschutz. Bezeichnungen in diesem Vertrag beseitigen keine gesetzlich bestehenden Rechte.

12. Laufzeit, Kündigung und Sperrung

Laufzeit und Verlängerung richten sich nach dem Auftrag. Der Verein kann über die Kontaktdaten in Abschnitt 1 kündigen; die Kündigung wirkt nach den vereinbarten Frist- und Bindungsregelungen. Wir bestätigen den Eingang und den voraussichtlichen Endtermin.

Jede Partei kann wegen einer wesentlichen Vertragsverletzung kündigen, die nicht innerhalb einer in schriftlicher Mitteilung bestimmten angemessenen Frist behoben wird. Schwerwiegende rechtswidrige Nutzung, Betrug oder eine akute Sicherheitsgefahr können eine sofortige, verhältnismäßige Beschränkung oder Beendigung rechtfertigen. Soweit rechtmäßig und praktikabel, erläutern wir den Grund und ermöglichen eine Stellungnahme. Eine gutgläubige Beschwerde oder die Ausübung gesetzlicher Rechte ist an sich kein Verstoß.

13. Dienstende und Datenrückgabe

Mit dem Ende des Abonnements enden der reguläre App-Zugang und die enthaltene öffentliche Website, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wir bewahren die Vereinsdaten ab diesem Enddatum 90 Tage eingeschränkt auf und löschen sie anschließend einschließlich Kopien, sofern keine gültige Weisung eine kürzere Frist oder eine gesetzliche Pflicht die Aufbewahrung bestimmter Datensätze verlangt. Der Verein weist diese begrenzte Aufbewahrung durch seinen Vertrag an; sie verlängert den regulären Dienstzugang nicht.

Bei Abonnementende erstellen oder versenden wir keinen automatischen Export. Wählt der Verein die Rückgabe personenbezogener Daten gemäß Auftragsverarbeitungsvertrag, kann er sie vor der geplanten Löschung beim Support anfordern. Wir organisieren eine sichere Rückgabe in einem gängigen elektronischen Format. Zwingende Rechte auf Datenrückgabe, Abruf oder Anbieterwechsel bleiben unberührt. Daten, die zur Erledigung eines gültigen ausstehenden Rückgabeverlangens benötigt werden, erhalten wir und erklären dem Verein die daraus folgende Aufbewahrung. Individuelle Datenschutzanfragen folgen dem gesonderten Rechteverfahren.

Sicherungskopien bleiben vor gewöhnlicher Nutzung geschützt und verfallen innerhalb von 90 Tagen nach Erstellung. Für Kopien beendeter Vereinsdaten gilt zusätzlich die oben genannte Löschfrist nach Dienstende. Bei Wiederherstellung werden geltende Löschweisungen erneut umgesetzt. Ausschließlich aufgrund einer Rechtspflicht aufbewahrte Datensätze sind auf diesen Zweck beschränkt. Der Auftragsverarbeitungsvertrag regelt den weiteren Schutz bis zum Abschluss der Löschung.

14. Aktualisierungen, Recht und Kontakt

Wesentliche Änderungen dieser Bedingungen für bestehende Abonnements kündigen wir mindestens 30 Tage im Voraus an, außer eine rechtliche oder dringende Sicherheitsanforderung erfordert früheres Handeln. Benachteiligt eine Änderung den Verein wesentlich, kann er sie ablehnen und den betroffenen Dienst vor Inkrafttreten beenden; nicht verbrauchte Vorauszahlungen werden erstattet. Änderungen setzen keine besondere unterzeichnete Zusage außer Kraft und beseitigen keine bereits entstandenen Rechte.

Es gilt slowenisches Recht. Die Parteien versuchen zunächst eine direkte einvernehmliche Streitbeilegung. Ungelöste Streitigkeiten können die nach geltendem Recht zuständigen Gerichte behandeln. Zwingende Rechte und Zuständigkeitsschutzvorschriften bleiben unberührt.

Fragen, Beschwerden und vertragliche Mitteilungen: support@volleyclub.app oder die Postanschrift in Abschnitt 1. Wir antworten in angemessener Zeit; einschlägige gesetzliche Fristen gelten.

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